Messstellen

Mit Beschluss vom 09.09.2010 (Az.: BK7-09-001) hat die Bundesnetzagentur die Festlegungen zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens erlassen. Die Standartverträge können Sie hier downloaden: 

Für unser Netzgebiet geben wir einheitliche technische Mindestanforderungen sowie Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität vor, die wir Ihnen nach Vertragsabschluss übergeben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass eingesetzte Messeinrichtungen gem. § 21b Abs. 3 Nr. 2 EnWG diesen Mindestanforderungen genügen muss.