Netzentgelte
Preise für die Netznutzung im Netzgebiet der Stadtwerke Delmenhorst GmbH:
Die Netzentgelte der Stadtwerke Delmenhorst GmbH basieren auf dem Beschluss der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 19.11.2009 zur Anpassung nach § 4 Abs.1 und 2 i.V.m. § 32 Abs. 1 ARegV.
Im nachfolgenden Preisblatt sind die Netzentgelte der Stadtwerke Delmnehorst GmbH, Stand 01.01.2012, incl. der vorgelagerten Netzkosten bis zum virtuellen Handelspunkt veröffentlicht.
- Preisblatt der Gasnetzentgelte der Stadtwerke Delmenhorst GmbH, Stand 01.01.2012
- Preisblatt der Gasnetzentgelte der Stadtwerke Delmenhorst GmbH, Stand 01.01.2011
- Preisblatt der Gasnetzentgelte der Stadtwerke Delmenhorst GmbH, Stand 01.01.2010
- Preisblatt der Gasnetzentgelte der Stadtwerke Delmenhorst GmbH, Stand 01.01.2009
Sonderentgelte nach § 20 Abs. 2 GasNEV:
Auf Grundlage des § 20 Abs. 2 GasNEV wurde im Netz der Stadtwerke Delmenhorst GmbH zur Vermeidung des Direktleitungsbaus ein gesondertes Entgelt auf Grundlage der konkret erbrachten gaswirtschaftlichen Leistung berechnet. Sonderentgelte bedürfen nicht der Genehmigung, sondern sind der Regulierungsbehörde nach § 20 Abs. 2 Satz 2, § 27 Abs. 1 Satz 2 GasNEV mitzuteilen und in die Veröffentlichung aufzunehmen. Die Bundesnetzagentur hat der Berechnung des Sonderentgeltes mit Erteilung der Netzentgeltgenehmigung zugestimmt.
Nähere Auskünfte werden auf Anfrage erteilt.
Konzessionsabgabe:
Laut Konzessionsabgabenverordnung vom 09. Juni 1999 beträgt die Konzessionsabgabe im Netzgebiet der Stadtwerke Delmenhorst GmbH:
| Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser | 0,61 ct/kWh |
| sonstige Tariflieferungen | 0,27 ct/kWh |
| Sondervertragskunden | 0,03 ct/kWh |